Der erwünschte Wettbewerb in der TK-Branche erstreckt sich sowohl auf unterschiedliche Anbieter und Geschäftsmodelle wie auch auf verschiedene Anschlusstechnologien. Nur dort, wo sich aufgrund der Monopolisierungstendenzen von Netzwirtschaften wettbewerbliche Probleme ergeben, dürfen und müssen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden eingreifen.
Breitbandausbau nach marktwirtschaftlichen Kriterien
Fast alle politischen Parteien fordern eine Universaldienstverpflichtung. Damit würde man die Branche zum Ausbau dort zwingen, wo sich dies aus ökonomischer Sicht nicht lohnt. Ein solcher Eingriff wäre marktverzerrend und planwirtschaftlich und würde den Breitbandausbau verzögern oder sogar gefährden. Bei Wirtschaftlichkeitslücken stellt beispielsweise eine gezielte Förderung durch die öffentliche Hand das bessere Instrument dar.
Stabile Vorleistungspreise
Stabile TAL-Entgelte sind entscheidend für FttB/H-Ausbauprojekte. Der „richtige“ TAL-Preis ist so hoch, dass er einen ökonomischen Anreiz für den Aufbau eigener hochleistungsfähiger und zukunftssicherer Netze bietet. Er darf jedoch nicht so hoch sein, dass er den FttC-Ausbau dort unterbindet, wo sich FttB/H-Netze nicht rechnen und die Glasfasererschließung der Kabelverzweiger einen ökonomisch sinnvollen Zwischenschritt darstellt.
Nur der Infrastrukturwettbewerb bringt den Breitbandausbau wirklich voran. Vor diesem Hintergrund lehnen wir den Telekom-Antrag zur Deregulierung des KVZ-Zugangs und zur alleinigen Anwendung von Vectoring ab. Der Zugang zum KVZ sowie der Einsatz von Vectoring sollten jedem Netzbetreiber diskriminierungsfrei möglich sein.
Regionalisierte Regulierung unsachgemäß und investitionsfeindlich
Die vom Incumbent geforderte regionalisierte Regulierung geht an der Markt- und Wettbewerbssituation vorbei. Das in Deutschland marktmächtige Unternehmen dort von der Regulierung zu befreien, wo sich ein nachhaltiger Infrastrukturwettbewerb etabliert, ist unsachgemäß. Regulierung muss ein Mittel gegen Wettbewerbsbehinderung bleiben und darf nicht zu einem Mittel zur Verhinderung von Wettbewerb werden.
Weitere BUGLAS-Positionen
Der BUGLAS setzt sich für den diskriminierungsfreien Zugang zu Netzinfrastrukturen auf Vorleistungsebene ein und steht zum im NGA-Forum vereinbarten Bitstream Access Layer 2 für Open Access-Modelle. Der Verband hält Standardisierungen für unverzichtbar und arbeitet intensiv an deren Entwicklung mit. Zudem engagiert sich der BUGLAS für die Ermittlung von Synergie- und Einsparpotenzialen, zum Beispiel beim Tiefbau oder der Nutzung bestehender Infrastrukturen.
AKtuelle Stellungsnahmen und Positionspapiere
13.01.2021
Stellungnahme zur Konsultation der EU-Beihilferichtlinien durch die Europäische Kommission (05.01.2021)
BUGLAS-Antworten auf die Fragebögen zur öffentlichen und gezielten öffentlichen Konsultation
15.12.2020
Stellungnahme zum Referentenentwurf TKMoG
Stellungnahme zum Referentenentwurf Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG)
10.12.2020
Verbändeschreiben vom 10.12.2020 zum Referentenentwurf des IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Stellungnahme der Verbände BUGLAS, BREKO und VATM zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
23.11.2020
Stellungnahme zur TKG-Novelle (TKMoG)
Stellungnahme zum Diskussionsentwurf für das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG)
23.11.2020
Verbändestellungnahme Versorgungspflichten TKG-Novelle
Gemeinsame Stellungnahme der TK-Verbände zu den Versorgungspflichten im Rahmen der TKG-Novelle (TKMoG)