Der erwünschte Wettbewerb in der TK-Branche erstreckt sich sowohl auf unterschiedliche Anbieter und Geschäftsmodelle als auch auf verschiedene Anschlusstechnologien. Nur dort, wo sich aufgrund der Monopolisierungstendenzen von Netzwirtschaften wettbewerbliche Probleme ergeben, dürfen und müssen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden eingreifen.


Breitbandausbau nach marktwirtschaftlichen Kriterien

Der eigenwirtschaftliche Ausbau ist der Garant für die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser (Ftt/H). Dort, und nur dort, wo sich der eigenwirtschaftliche Ausbau ökonomischer Sicht nicht lohnt, sollte die Förderung den Ausbau komplementieren. Hingegen soll das -Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen (Ravt)-, früher Universaldienst genannt,  eine Mindestversorgung für Endnutzer im Einzelfall gewährleisten. Sie soll wirtschaftliche und soziale Teilhabe sichern. Jedoch dient diese Mindestversorgung weder zur Erreichung des Ziels einer flächendeckenden Glasfaserversorgung bis 2030 noch ist dieses Instrument dafür geeignet. Außerdem eignet es sich auch in keiner Weise zum Anschluss von Neubaugebieten. Politik und Bundesnetzagentur sollten die bereits bekannt gewordenen Fehler an dieser Mindestversorgung beseitigen und vor allem geeignete Rahmenbedingungen für den flächendeckenden Glasfaserausbau schaffen.“   

Stabile Vorleistungspreise

Stabile TAL-Entgelte sind entscheidend für FttB/H-Ausbauprojekte. Der „richtige“ TAL-Preis ist so hoch, dass er einen ökonomischen Anreiz für den Aufbau eigener hochleistungsfähiger und zukunftssicherer Netze bietet. Er darf jedoch nicht so hoch sein, dass er den FttC-Ausbau dort unterbindet, wo sich FttB/H-Netze nicht rechnen und die Glasfasererschließung der Kabelverzweiger einen ökonomisch sinnvollen Zwischenschritt darstellt.

Nur der Infrastrukturwettbewerb bringt den Breitbandausbau wirklich voran. Vor diesem Hintergrund lehnen wir den Telekom-Antrag zur Deregulierung des KVZ-Zugangs und zur alleinigen Anwendung von Vectoring ab. Der Zugang zum KVZ sowie der Einsatz von Vectoring sollten jedem Netzbetreiber diskriminierungsfrei möglich sein.

Regionalisierte Regulierung unsachgemäß und investitionsfeindlich

Die vom Incumbent geforderte regionalisierte Regulierung geht an der Markt- und Wettbewerbssituation vorbei. Das in Deutschland marktmächtige Unternehmen dort von der Regulierung zu befreien, wo sich ein nachhaltiger Infrastrukturwettbewerb etabliert, ist unsachgemäß. Regulierung muss ein Mittel gegen Wettbewerbsbehinderung bleiben und darf nicht zu einem Mittel zur Verhinderung von Wettbewerb werden.

Weitere BUGLAS-Positionen

Der BUGLAS setzt sich für den diskriminierungsfreien Zugang zu Netzinfrastrukturen auf Vorleistungsebene ein und steht zum im NGA-Forum vereinbarten Bitstream Access Layer 2 für Open Access-Modelle. Der Verband hält Standardisierungen für unverzichtbar und arbeitet intensiv an deren Entwicklung mit. Zudem engagiert sich der BUGLAS für die Ermittlung von Synergie- und Einsparpotenzialen, zum Beispiel beim Tiefbau oder der Nutzung bestehender Infrastrukturen.


Aktuelle Stellungsnahmen und Positionspapiere